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   BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06   

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BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06 (https://dejure.org/2007,33437)
BPatG, Entscheidung vom 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06 (https://dejure.org/2007,33437)
BPatG, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 33 W (pat) 77/06 (https://dejure.org/2007,33437)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    Insbesondere fehlt einer Marke, die Merkmale von Waren oder Dienstleistungen beschreibt, zwangsläufig die Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    a) Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    Hiermit wird das im Allgemeininteresse liegende Ziel verfolgt, dass solche Zeichen von jedermann frei verwendet werden können (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    a) Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung ist die einer Marke, gleich welcher Kategorie, innewohnende (konkrete) Eignung, die angemeldeten Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel; GRUR 2004, 1027 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    b) Nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind von der Eintragung Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    Vielmehr ist mit ihr insoweit ein erhöhtes Interpretationsbedürfnis verbunden, so dass die Anmeldemarke den erforderlichen Grad an Unterscheidungskraft noch aufweist (vgl. BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • BGH, 14.03.2002 - I ZB 16/99

    "B-2 alloy"; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 23.10.2007 - 33 W (pat) 77/06
    Dies ist nach der Beschränkung des Waren-/Dienstleistungsverzeichnisses, die auch noch im Rechtsmittelverfahren erfolgen kann (vgl. BGH GRUR 2002, 884 - B-2 alloy), jedoch nicht mehr der Fall.
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